Information zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) schafft die Europäische Union einen neuen, einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Wiederverwendung und das Recycling zu fördern sowie den Einsatz nachhaltiger Verpackungslösungen in allen Mitgliedstaaten zu stärken.

Die PPWR richtet sich nicht ausschließlich an Verpackungshersteller. Auch Unternehmen, die Verpackungen für ihre Produkte oder Dienstleistungen einsetzen und diese erstmals auf dem europäischen Markt bereitstellen, können von den gesetzlichen Anforderungen betroffen sein.

Als Offsetdruckerei entwickeln oder produzieren wir keine Verpackungen. Für den Versand unserer Druckerzeugnisse verwenden wir ausschließlich zugekaufte Verpackungen unserer Lieferanten. Mit der Auslieferung unserer Produkte bringen wir diese Verpackungen in Verkehr und tragen damit Verantwortung für die Einhaltung der für uns geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Aus diesem Grund arbeiten wir eng mit unseren Verpackungslieferanten zusammen und achten darauf, dass die eingesetzten Verpackungen den jeweils geltenden Anforderungen der PPWR sowie den weiteren einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Soweit erforderlich, holen wir die entsprechenden Nachweise und Informationen unserer Lieferanten ein und berücksichtigen diese in unseren internen Prozessen.

Um unseren Kunden größtmögliche Transparenz zu bieten, stellen wir alle uns von unseren Lieferanten zur Verfügung gestellten und für unsere Verpackungen relevanten Dokumente auf unserer Homepage bereit. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die verfügbaren Informationen einzusehen und bei Bedarf für Ihre eigene Dokumentation oder Nachweispflicht zu nutzen.

Bitte beachten Sie, dass uns derzeit noch nicht zu allen Verpackungen sämtliche PPWR-bezogenen Dokumente vorliegen. Hintergrund ist, dass sich die Umsetzung der neuen Verordnung europaweit noch in der Konkretisierungsphase befindet und für verschiedene Anforderungen derzeit noch rechtliche sowie technische Auslegungsfragen bestehen. Viele Hersteller und Lieferanten können daher bestimmte Nachweise und Erklärungen erst nach Vorliegen verbindlicher Vorgaben oder harmonisierter Verfahren bereitstellen. Selbstverständlich werden wir unsere Dokumentation fortlaufend ergänzen und die auf unserer Homepage veröffentlichten Unterlagen aktualisieren, sobald uns neue Informationen vorliegen.

Für unsere Kunden ergeben sich hieraus derzeit keine unmittelbaren Änderungen. Selbstverständlich verfolgen wir die weitere Umsetzung der PPWR aufmerksam und passen unsere Prozesse sowie die eingesetzten Verpackungsmaterialien an, sobald dies erforderlich wird.

Mit diesem Vorgehen stellen wir sicher, dass wir unsere gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen und gleichzeitig einen Beitrag zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit Verpackungen und Ressourcen leisten.

 

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